Was ist eine „VWA“ (Vorwissenschaftliche Arbeit)?
Sie ist die erste der drei Teilprüfungen der NRP und besteht aus „einer abschließenden Arbeit (einschließlich deren Präsentation und Diskussion), die selbständig und außerhalb der Unterrichtszeit zu erstellen ist.“ (Gem. § 34 Abs. 3 Z 1 SchUG).
Die Zuordnung zu einem konkreten Unterrichtsfach ist nicht notwendig.
Alle Lehrer/innen der Schule, die sach- und fachkompetent sind, können die VWA betreuen.
Die Anzahl der betreuten Arbeiten ist auf 2 VWAs pro Jahrgang beschränkt.
Mit der VWA soll der/die Kandidat(in) einerseits inhaltliche Kenntnisse unter Beweis stellen als auch Methoden anwenden, die für Beantwortung der Forschungsfrage geeignet sind. Die VWA kann also abhängig von der Fragestellung z. B. eine reine Literaturarbeit sein, in anderen Fällen werden naturwissenschaftliche Versuchsanordnungen, Experteninterviews oder Fragebogenerhebungen, Quellenarbeit oder Programmiertätigkeit notwendig sein.
Siehe dazu auch die Handreichung „Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS“ auf der Plattform www.ahs-vwa.at (<http://www.bmukk.gv.at/medienpool/20130/reifepruefung_ahs_vwa.pdf>).
Katharina Henz zur Frage: WAS IST EINE VWA?